DATEV Arbeitnehmer online ist ein digitales Portal, das Arbeitgebern ermöglicht, Lohn- und Gehaltsdokumente elektronisch an ihre Mitarbeitenden bereitzustellen. Arbeitnehmer rufen Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Urlaubsnachweise und weitere personalrelevante Dokumente direkt über einen gesicherten Online-Zugang ab – ohne Papierausdruck, ohne Postweg, ohne Verzögerung. Das Portal ist ein Bestandteil des DATEV-Ökosystems und wird technisch über die DATEV-Rechenzentrumsinfrastruktur betrieben.
Einordnung im DATEV-Produktportfolio
DATEV ist eine Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg und der führende Anbieter von Software und IT-Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten in Deutschland. DATEV Arbeitnehmer online ist kein eigenständiges Buchhaltungsprogramm, sondern ein Zusatzmodul, das eng mit den DATEV-Lohnabrechnungsprogrammen – insbesondere DATEV Lohn und Gehalt und DATEV Lodas – verzahnt ist. Die Steuerberatungskanzlei oder die interne Lohnbuchhaltung des Unternehmens erstellt die Abrechnungen in diesen Programmen; DATEV Arbeitnehmer online übernimmt anschließend die sichere Bereitstellung der fertigen Dokumente für die Belegschaft.
Warum DATEV Arbeitnehmer online relevant ist
Die Relevanz des Portals ergibt sich aus mehreren konkreten betrieblichen und rechtlichen Anforderungen, die Unternehmen jeder Größe betreffen.
Rechtlicher Rahmen: Digitale Gehaltsabrechnung in Deutschland
Nach § 108 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bei jeder Lohnzahlung eine Abrechnung in Textform auszuhändigen. Textform bedeutet dabei nicht zwingend Papier – eine elektronische Bereitstellung ist zulässig, sofern der Arbeitnehmer tatsächlich Zugang zu dem Dokument hat und es speichern sowie ausdrucken kann. DATEV Arbeitnehmer online erfüllt diese Anforderung vollständig: Dokumente werden als PDF bereitgestellt, sind dauerhaft abrufbar und können heruntergeladen werden.
Wichtig: Eine vollständige Umstellung auf den digitalen Versand ist nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn ein entsprechender Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung dies regelt. Das Portal unterstützt diesen Prozess, ersetzt aber nicht die erforderliche Einwilligung.
Praktischer Nutzen für Unternehmen und Kanzleien
Kostenreduktion: Druck, Kuvertierung und Postversand von Gehaltsabrechnungen entfallen. Bei einem Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden und monatlicher Abrechnung summiert sich das schnell auf mehrere Hundert Euro pro Jahr.
Zeitersparnis: Dokumente stehen den Arbeitnehmern unmittelbar nach der Freigabe durch die Lohnbuchhaltung zur Verfügung – kein Warten auf den Posteingang.
Datenschutz: Gehaltsabrechnungen landen nicht mehr offen in Briefkästen oder auf Schreibtischen. Der Zugang ist individuell und passwortgeschützt.
Archivierung: Arbeitnehmer können ihre Dokumente über mehrere Jahre hinweg im Portal einsehen, ohne auf den Arbeitgeber angewiesen zu sein.
Entlastung der HR-Abteilung: Nachfragen nach verlorenen Abrechnungen oder Duplikaten nehmen deutlich ab.
Praktischer Nutzen für Arbeitnehmer
Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und weitere Dokumente sind jederzeit und von jedem Gerät abrufbar.
Kein Risiko, Dokumente zu verlieren – besonders relevant bei Wohnungswechsel, Kreditanträgen oder Steuererklärungen.
Benachrichtigung per E-Mail, sobald neue Dokumente bereitstehen.
Zugang auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen für einen definierten Zeitraum möglich, sofern der Arbeitgeber dies einrichtet.
Wie DATEV Arbeitnehmer online technisch funktioniert
Das System basiert auf einer dreistufigen Architektur: Dokumentenerstellung in der Lohnsoftware, Übertragung in das DATEV-Rechenzentrum und Abruf durch den Arbeitnehmer über das Portal. Jede Stufe ist klar definiert und voneinander getrennt.
Stufe 1: Dokumentenerstellung in DATEV Lohn und Gehalt oder Lodas
Die Lohnabrechnung wird wie gewohnt in der DATEV-Lohnsoftware durchgeführt. Nach Abschluss der Abrechnung wählt der Sachbearbeiter – in der Kanzlei oder im Unternehmen – die Option, Dokumente für DATEV Arbeitnehmer online bereitzustellen. Die Software überträgt die fertigen PDF-Dokumente verschlüsselt in das DATEV-Rechenzentrum. Dieser Schritt erfordert keine zusätzliche manuelle Handlung; er ist in den regulären Abrechnungsworkflow integriert.
Stufe 2: Speicherung und Verwaltung im DATEV-Rechenzentrum
Die Dokumente werden im DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg gespeichert. DATEV betreibt diese Infrastruktur nach den Anforderungen der ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit) und ist als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig. Die Daten verlassen dabei nicht den deutschen Rechtsraum. Jedes Dokument ist einem konkreten Arbeitnehmer zugeordnet und nur für diesen sichtbar – eine mandantenübergreifende Sichtbarkeit ist technisch ausgeschlossen.
Stufe 3: Abruf durch den Arbeitnehmer
Arbeitnehmer melden sich unter arbeitnehmer-online.de an. Der Zugang erfolgt wahlweise über einen DATEV SmartLogin (App-basierte Zwei-Faktor-Authentifizierung) oder – in älteren Setups – über einen DATEV-Sicherheitsstick (USB-Token). Nach der Anmeldung sieht der Nutzer ausschließlich seine eigenen Dokumente, sortiert nach Dokumententyp und Datum. Neue Dokumente werden per E-Mail angekündigt, sofern der Nutzer eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat.
Authentifizierungsverfahren im Überblick
Verfahren
Technische Grundlage
Geeignet für
Besonderheiten
DATEV SmartLogin
App auf iOS oder Android, Push-Benachrichtigung zur Bestätigung
Alle Arbeitnehmer mit Smartphone
Kostenlos, kein Hardware-Token erforderlich, empfohlenes Standardverfahren
DATEV mIDentity (USB-Stick)
Kryptografischer Hardware-Token
Nutzer ohne Smartphone oder mit erhöhtem Sicherheitsbedarf
Kostenpflichtig, wird von DATEV zunehmend durch SmartLogin abgelöst
ELSTER-Zertifikat
Softwarezertifikat der Finanzverwaltung
Nutzer, die bereits ein ELSTER-Konto besitzen
Nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar; nicht für alle Mandanten verfügbar
Welche Dokumente können bereitgestellt werden?
Das Portal ist nicht auf Gehaltsabrechnungen beschränkt. Arbeitgeber können – abhängig von der genutzten DATEV-Software und den gebuchten Leistungen – folgende Dokumententypen digital bereitstellen:
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Jährliche Lohnsteuerbescheinigungen
Sozialversicherungsnachweise und Meldebescheinigungen
Urlaubskontonachweise
Arbeitszeitnachweise
Bescheinigungen für Krankenkassen (z. B. Verdienstbescheinigungen)
Individuell erstellte Dokumente im PDF-Format (sofern der Arbeitgeber diese manuell hochlädt)
Abgrenzung zu ähnlichen DATEV-Produkten
DATEV Arbeitnehmer online wird gelegentlich mit anderen DATEV-Portallösungen verwechselt. Die folgende Abgrenzung schafft Klarheit.
DATEV Arbeitnehmer online vs. DATEV Unternehmen online
DATEV Unternehmen online ist ein Portal für Unternehmer und Mandanten, über das Belege, Bankdaten und Buchhaltungsunterlagen zwischen Unternehmen und ihrer Steuerberatungskanzlei ausgetauscht werden. Es richtet sich an den Unternehmer als Nutzer. DATEV Arbeitnehmer online hingegen richtet sich an den Arbeitnehmer als Nutzer und dient ausschließlich der Bereitstellung von Personaldokumenten. Beide Portale sind technisch getrennt, nutzen aber dieselbe DATEV-Authentifizierungsinfrastruktur.
DATEV Arbeitnehmer online vs. myDATEV
myDATEV ist die persönliche Arbeitsumgebung für DATEV-Mitglieder (also Steuerberater und Kanzleimitarbeiter) und hat mit dem Arbeitnehmerportal inhaltlich nichts gemein. Arbeitnehmer benötigen keinen myDATEV-Zugang.
Voraussetzungen für den Einsatz
Damit DATEV Arbeitnehmer online in einem Unternehmen genutzt werden kann, müssen auf verschiedenen Ebenen Voraussetzungen erfüllt sein.
Auf Seiten des Arbeitgebers bzw. der Kanzlei
Nutzung von DATEV Lohn und Gehalt oder DATEV Lodas in einer aktuellen Version
Abschluss eines Vertrags über DATEV Arbeitnehmer online (die Leistung ist nicht automatisch in der Lohnsoftware-Lizenz enthalten)
Einrichtung der Mitarbeitenden im System mit gültiger E-Mail-Adresse
Aktivierung der Funktion in den Programmeinstellungen
Auf Seiten des Arbeitnehmers
Gültige E-Mail-Adresse für die Registrierungseinladung
Smartphone mit iOS oder Android für den DATEV SmartLogin (empfohlen) oder alternativ ein kompatibler Hardware-Token
Internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) für den Dokumentenabruf
Einmalige Registrierung über den Einladungslink, den der Arbeitgeber versendet
Der Registrierungsprozess selbst ist für Arbeitnehmer in wenigen Minuten abgeschlossen und erfordert keine technischen Vorkenntnisse. Die Einladungs-E-Mail enthält einen personalisierten Link, der den Nutzer Schritt für Schritt durch die Einrichtung des Authentifizierungsverfahrens führt.
Registrierung bei DATEV Arbeitnehmer online: Schritt für Schritt
Die Registrierung erfolgt in drei Phasen: Der Arbeitgeber richtet den Zugang ein, der Arbeitnehmer erhält einen Einladungslink und aktiviert sein Konto mit einem DATEV-Sicherheitsverfahren. Ohne alle drei Phasen ist kein vollständiger Zugriff möglich.
Phase 1: Einrichtung durch den Arbeitgeber oder die Lohnbuchhaltungskanzlei
Freischaltung im DATEV-System: Der Steuerberater oder die Lohnbuchhaltungsabteilung aktiviert das Modul „Arbeitnehmer online" innerhalb von DATEV Lohn und Gehalt oder DATEV Lodas. Ohne diese Aktivierung kann kein Einladungslink erzeugt werden.
Stammdaten prüfen: Für jeden Mitarbeiter muss eine gültige, eindeutige E-Mail-Adresse im Lohnsystem hinterlegt sein. Fehlerhafte oder doppelt vergebene Adressen führen zu Zustellungsproblemen.
Einladungsmail versenden: Das System generiert automatisch eine personalisierte Einladungs-E-Mail mit einem zeitlich befristeten Registrierungslink. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 30 Tage. Nach Ablauf muss der Link manuell neu ausgestellt werden.
Berechtigungen festlegen: Der Arbeitgeber definiert, welche Dokumentenarten sichtbar sein sollen – zum Beispiel nur Gehaltsabrechnungen, oder zusätzlich Lohnsteuerbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise und betriebliche Mitteilungen.
Phase 2: Registrierung durch den Arbeitnehmer
Einladungslink öffnen: Der Mitarbeiter klickt auf den Link in der Einladungs-E-Mail. Der Link führt direkt zur DATEV-Registrierungsseite.
DATEV-Konto anlegen oder verknüpfen: Wer noch kein DATEV-Konto besitzt, legt eines mit Vor- und Nachname sowie der E-Mail-Adresse an. Wer bereits ein Konto hat (z. B. durch einen anderen Arbeitgeber), kann dieses bestehende Konto verknüpfen.
Identitätsprüfung und Sicherheitsverfahren wählen: DATEV verlangt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Zur Auswahl stehen:
DATEV SmartLogin: App-basierte Authentifizierung per Smartphone (empfohlen, da einfachste Handhabung)
mTAN-Verfahren: Einmalpasswort per SMS an eine hinterlegte Mobilnummer
DATEV SmartCard: Chipkartenbasiertes Verfahren, primär für Steuerberater und Kanzleimitarbeiter relevant
Registrierung abschließen: Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse und Einrichtung des Sicherheitsverfahrens ist das Konto aktiv. Der erste Login ist sofort möglich.
Phase 3: Erster Login und Portalnavigation
Zugang über my.datev.de: Der Login erfolgt ausschließlich über my.datev.de. Eine separate App für Arbeitnehmer existiert nicht – der Zugriff ist browserbasiert und mobil optimiert.
Dokumentenbereich aufrufen: Nach dem Login erscheint die Kachel „Arbeitnehmer online". Dort sind alle freigegebenen Dokumente chronologisch sortiert abrufbar.
Dokumente herunterladen oder archivieren: Jedes Dokument kann als PDF heruntergeladen werden. Eine dauerhafte Speicherung im Portal ist abhängig von den Einstellungen des Arbeitgebers.
DATEV SmartLogin einrichten: Die empfohlene Authentifizierungsmethode
DATEV SmartLogin ist die unkomplizierteste Methode zur Zwei-Faktor-Authentifizierung für Arbeitnehmer. Die Einrichtung dauert unter fünf Minuten und erfordert ein Smartphone mit iOS oder Android.
Schritt-für-Schritt-Einrichtung von DATEV SmartLogin
DATEV SmartLogin-App aus dem App Store oder Google Play Store herunterladen.
Während der Registrierung auf my.datev.de die Option „SmartLogin" auswählen.
Den angezeigten QR-Code mit der App scannen.
In der App den angezeigten Bestätigungscode eingeben oder den Push-Benachrichtigungen zustimmen.
Beim nächsten Login: Nach Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts erscheint eine Push-Benachrichtigung auf dem Smartphone – diese einfach bestätigen.
Wichtig: Bei Gerätewechsel muss SmartLogin neu eingerichtet werden. Das alte Gerät sollte vorher als vertrauenswürdig entfernt werden, um Zugriffsprobleme zu vermeiden.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Die meisten Probleme bei DATEV Arbeitnehmer online entstehen in der Registrierungsphase oder beim Gerätewechsel. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Fehlerquellen und die jeweiligen Lösungswege.
Fehler
Ursache
Lösung
Einladungslink abgelaufen
Link wurde nicht innerhalb von 30 Tagen genutzt
Arbeitgeber oder Kanzlei bittet, neuen Link zu generieren
Kein Zugriff auf Dokumente nach Login
Berechtigungen wurden vom Arbeitgeber nicht konfiguriert
Arbeitgeber kontaktieren und Freigabe prüfen lassen
Zwei DATEV-Konten für dieselbe E-Mail
Neues Konto statt bestehendem verknüpft
DATEV-Support kontaktieren; Konten können zusammengeführt werden
SmartLogin funktioniert nach Handywechsel nicht
Altes Gerät nicht abgemeldet, neue Einrichtung fehlt
Auf my.datev.de unter Sicherheitseinstellungen SmartLogin neu einrichten
mTAN kommt nicht an
Falsche oder veraltete Mobilnummer hinterlegt
Nummer in den DATEV-Kontoeinstellungen aktualisieren
Dokumente fehlen im Portal
Lohnabrechnung wurde noch nicht freigegeben oder falscher Abrechnungszeitraum
Freigabedatum beim Arbeitgeber erfragen; Dokumente erscheinen erst nach aktiver Freigabe
Passwort vergessen, kein Zugriff auf Sicherheitsverfahren
Kombination aus vergessenem Passwort und verlorenem Gerät
DATEV-Support unter 0911 319-0 anrufen; Identitätsprüfung erforderlich
Do this automatically
Let AutoSEO write & rank this for you — on autopilot
Enter your site: we scan it, build a keyword plan, and publish ranking-ready articles for Google and AI answers. Start for $1.
First 3 articles instantly Cancel anytime during the trial 30-day money-back
Arbeitgeberseitige Einrichtung: Taktiken für eine reibungslose Einführung
Arbeitgeber, die DATEV Arbeitnehmer online für ihre Belegschaft einführen, sollten den Rollout strukturiert angehen. Ein ungeplanter Massenversand von Einladungslinks ohne Vorabkommunikation führt erfahrungsgemäß zu hohem Supportaufwand.
Empfohlene Vorgehensweise für Arbeitgeber
Vorabkommunikation: Mitarbeiter per Rundmail oder Aushang informieren, was DATEV Arbeitnehmer online ist, warum es eingeführt wird und was sie als nächstes erwartet. Wer den Einladungslink kennt und erwartet, reagiert schneller und sicherer.
E-Mail-Adressen validieren: Vor dem Massenversand alle hinterlegten Adressen auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen. Besonders bei Mitarbeitern ohne Firmen-E-Mail-Adresse private Adressen sorgfältig erfassen.
Pilotgruppe zuerst: Einladungen zunächst an eine kleine Gruppe technikaffiner Mitarbeiter senden, Rückmeldungen einholen und häufige Fragen dokumentieren. Erst dann den Rest der Belegschaft einladen.
FAQ-Dokument bereitstellen: Ein einseitiges internes Dokument mit den häufigsten Fragen (Wie registriere ich mich? Was tue ich, wenn der Link abgelaufen ist? Wo finde ich meine Gehaltsabrechnung?) reduziert den Supportaufwand erheblich.
Frist für die Registrierung kommunizieren: Mitarbeiter sollten wissen, bis wann sie sich registrieren sollen – insbesondere wenn geplant ist, Papierdokumente einzustellen.
Datenschutzhinweis beifügen: Arbeitnehmer haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Daten im Portal gespeichert werden und wie lange. Ein kurzer Datenschutzhinweis schafft Vertrauen.
Konfiguration der Dokumentenfreigabe
In DATEV Lodas oder DATEV Lohn und Gehalt lässt sich genau steuern, welche Dokumententypen für welche Mitarbeitergruppen sichtbar sind. Die Freigabe erfolgt nicht automatisch mit der Lohnabrechnung – sie muss aktiv ausgelöst werden. Folgende Einstellungen sollten vor dem ersten Versand geprüft werden:
Automatische Freigabe nach Abrechnungslauf aktivieren oder manuelle Freigabe bevorzugen
Aufbewahrungsdauer der Dokumente im Portal festlegen (empfohlen: mindestens 12 Monate rückwirkend)
Benachrichtigungs-E-Mail aktivieren, damit Mitarbeiter informiert werden, sobald ein neues Dokument bereitsteht
Zugriff für ausgeschiedene Mitarbeiter
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, stellt sich die Frage, wie lange ausgeschiedene Mitarbeiter noch Zugriff auf ihre Dokumente haben. Die Antwort hängt von den Einstellungen des Arbeitgebers ab.
Standardmäßig bleibt der Zugang nach Austritt für einen konfigurierbaren Zeitraum erhalten – häufig 12 Monate.
Arbeitgeber können den Zugang manuell sofort sperren oder automatisch nach einem definierten Zeitraum deaktivieren lassen.
Empfehlung für Arbeitnehmer: Alle relevanten Dokumente (insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung des letzten Jahres) vor dem letzten Arbeitstag herunterladen und lokal speichern.
Empfehlung für Arbeitgeber: Ausscheidende Mitarbeiter im Offboarding-Prozess aktiv darauf hinweisen, ihre Dokumente zu sichern, bevor der Zugang deaktiviert wird.
Mehrere Arbeitgeber: Ein Konto, mehrere Zugänge
Wer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, die beide DATEV Arbeitnehmer online nutzen, benötigt nur ein einziges DATEV-Konto. Beide Arbeitgeber können dasselbe Konto mit unterschiedlichen Dokumentenfreigaben verknüpfen.
Vorgehen bei mehreren Arbeitgebern
Ersten Einladungslink des ersten Arbeitgebers nutzen und Konto anlegen.
Einladungslink des zweiten Arbeitgebers öffnen und bei der Abfrage „Haben Sie bereits ein DATEV-Konto?" mit „Ja" antworten.
Mit den bestehenden Zugangsdaten einloggen – das System verknüpft automatisch beide Arbeitgeberzugänge mit dem vorhandenen Konto.
Nach dem Login auf my.datev.de erscheinen beide Arbeitgeber als separate Bereiche unter der Kachel „Arbeitnehmer online".
Fehler, den viele machen: Für den zweiten Arbeitgeber ein neues Konto mit einer anderen E-Mail-Adresse anlegen. Das führt zu zwei getrennten Konten, die nicht zusammengeführt werden können, ohne den DATEV-Support einzuschalten.
Sicherheit und Datenschutz im praktischen Umgang
DATEV Arbeitnehmer online verarbeitet sensible Lohn- und Gehaltsdaten. Im täglichen Umgang sollten folgende Punkte beachtet werden:
Kein Zugriff auf gemeinsam genutzten Geräten: Auf Familien-PCs oder öffentlichen Computern sollte der Login vermieden werden. Falls doch notwendig, nach dem Logout den Browser-Cache leeren.
Passwort regelmäßig ändern: DATEV empfiehlt ein starkes, einzigartiges Passwort. Passwort-Manager erleichtern die Verwaltung.
SmartLogin-Gerät schützen: Da das Smartphone als zweiter Faktor dient, sollte es mit PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung gesichert sein.
Verdächtige E-Mails melden: DATEV versendet keine E-Mails mit der Aufforderung, Passwörter einzugeben. Phishing-Mails, die DATEV imitieren, sollten dem Arbeitgeber und DATEV gemeldet werden.
Tools, Integrationen und Automatisierungsmöglichkeiten für DATEV Arbeitnehmer online
DATEV Arbeitnehmer online lässt sich durch gezielte Werkzeuge und automatisierte Prozesse erheblich effizienter gestalten. Steuerberater, Lohnbüros und Unternehmen können Routineaufgaben wie Dokumentenbereitstellung, Benachrichtigungen und Datenpflege weitgehend automatisieren, wodurch manuelle Eingriffe auf ein Minimum reduziert werden.
DATEV-eigene Tools und Schnittstellen
Das DATEV-Ökosystem bietet mehrere native Werkzeuge, die direkt mit Arbeitnehmer online zusammenarbeiten:
DATEV Lohn und Gehalt: Die zentrale Lohnabrechnungssoftware überträgt fertige Abrechnungen automatisch ins Arbeitnehmer-online-Portal, sobald der Abrechnungslauf abgeschlossen ist. Kein manueller Export erforderlich.
DATEV Unternehmen online: Ergänzt Arbeitnehmer online auf der Unternehmensseite und ermöglicht den digitalen Belegaustausch zwischen Mandant und Steuerberater. Beide Portale teilen dieselbe Authentifizierungsinfrastruktur über DATEV SmartLogin oder die DATEV-Smartcard.
DATEV SmartLogin-App: Ermöglicht die passwortlose Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartphone. Die App erzeugt zeitbasierte Einmalcodes und ersetzt in vielen Szenarien die physische Smartcard vollständig.
DATEV meine Steuern: Verknüpft Lohndaten aus Arbeitnehmer online direkt mit der privaten Steuererklärung des Arbeitnehmers und reduziert Erfassungsfehler durch automatische Datenübernahme.
DATEV Postkorb: Zentraler digitaler Eingang für alle Dokumente, die über DATEV-Plattformen bereitgestellt werden. Steuerberater können Dokumente gezielt an einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen weiterleiten.
Automatisierung der Dokumentenbereitstellung
Der größte Effizienzgewinn entsteht durch die vollständige Automatisierung des Bereitstellungsprozesses. Folgende Schritte lassen sich ohne manuelle Eingriffe abbilden:
Lohnabrechnung wird in DATEV Lohn und Gehalt erstellt und freigegeben.
Das System überträgt die Dokumente automatisch in das jeweilige Arbeitnehmer-online-Postfach.
Der Arbeitnehmer erhält eine automatische E-Mail-Benachrichtigung über neue Dokumente.
Dokumente werden revisionssicher archiviert und sind für den Arbeitnehmer dauerhaft abrufbar.
Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Bereitstellung.
Dieser Ablauf funktioniert vollständig ohne Papier, ohne manuelle Verteilung und ohne physische Unterschriften. Die gesetzliche Anforderung an die Bereitstellung der Lohnabrechnung gilt mit der digitalen Zustellung als erfüllt, sofern der Arbeitnehmer Zugang zum Portal hat und zugestimmt hat.
Automatisierung mit AutoSEO und digitalen Beratungsplattformen
Für Steuerberatungskanzleien und Lohnbüros, die nicht nur die interne Prozessautomatisierung, sondern auch die digitale Sichtbarkeit ihrer DATEV-Dienstleistungen optimieren wollen, bieten spezialisierte Plattformen wie AutoSEO erhebliche Vorteile. AutoSEO automatisiert die Erstellung und Pflege von Fachinhalten rund um Themen wie DATEV Arbeitnehmer online, Lohnabrechnung und digitale Mandantenkommunikation. Statt manuell Anleitungen, FAQ-Seiten und Erklärungstexte zu verfassen, generiert AutoSEO strukturierte, suchmaschinenoptimierte Inhalte, die Mandanten bei der Registrierung, Nutzung und Fehlerbehebung unterstützen. Das reduziert den Supportaufwand in der Kanzlei, verbessert die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und stärkt die digitale Positionierung gegenüber Wettbewerbern. Kanzleien, die AutoSEO einsetzen, können themenspezifische Inhaltsseiten zu DATEV-Themen systematisch aufbauen, ohne dafür eigene Redaktionsressourcen zu binden.
Drittanbieter-Integrationen und API-Möglichkeiten
DATEV bietet über das DATEV-Entwicklerportal und die DATEV-Marktplatz-Plattform Schnittstellen für zertifizierte Drittanbieter. Unternehmen mit eigenen HR-Systemen können so Daten zwischen ihrer Personalverwaltungssoftware und DATEV synchronisieren. Relevante Integrationspunkte sind:
Stammdatenabgleich zwischen HR-System und DATEV Lohn und Gehalt
Automatische Übertragung von An- und Abwesenheitsdaten
Benachrichtigungssysteme, die Arbeitnehmer über mehrere Kanäle informieren
Archivierungslösungen, die DATEV-Dokumente in unternehmenseigene DMS-Systeme spiegeln
Erfolg messen: KPIs und Qualitätssicherung bei DATEV Arbeitnehmer online
Der Erfolg der Einführung von DATEV Arbeitnehmer online lässt sich anhand konkreter Kennzahlen messen. Entscheidend sind Registrierungsquote, Nutzungsaktivität, Supportaufwand und Dokumentenzustellungsrate.
Relevante Kennzahlen im Überblick
Kennzahl
Beschreibung
Zielwert (Richtwert)
Registrierungsquote
Anteil der Arbeitnehmer, die sich erfolgreich registriert haben
> 90 % innerhalb von 3 Monaten
Aktivierungsrate
Anteil der registrierten Nutzer, die sich mindestens einmal eingeloggt haben
> 80 %
Dokumentenzustellungsrate
Anteil der Lohnabrechnungen, die digital statt auf Papier zugestellt wurden
100 % (Ziel: papierlos)
Support-Anfragen pro Monat
Anzahl der Rückfragen zu Registrierung, Login oder Dokumentenzugriff
Rückgang um > 50 % nach 6 Monaten
Durchschnittliche Abrufzeit
Zeit zwischen Bereitstellung und erstem Abruf durch den Arbeitnehmer
< 48 Stunden
Fehlerquote bei Bereitstellung
Anteil fehlgeschlagener Dokumentenübertragungen
< 1 %
Qualitätssicherung und regelmäßige Überprüfung
Neben quantitativen Kennzahlen sind qualitative Maßnahmen entscheidend für den nachhaltigen Betrieb:
Regelmäßige Zugriffsüberprüfung: Ausgeschiedene Mitarbeiter müssen zeitnah aus dem System entfernt werden, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Testbereitstellungen: Vor jedem Abrechnungslauf empfiehlt sich ein Testdurchlauf mit einem internen Testkonto, um Übertragungsfehler frühzeitig zu erkennen.
Nutzerfeedback einholen: Kurze Befragungen unter Arbeitnehmern decken Usability-Probleme auf, die in Systemprotokollen nicht sichtbar sind.
Datenschutz-Audit: Mindestens einmal jährlich sollte geprüft werden, ob Zugriffsrechte, Datenverarbeitungsvereinbarungen und technische Schutzmaßnahmen den aktuellen DSGVO-Anforderungen entsprechen.
DATEV-Versionspflege: Kanzleien und Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle eingesetzten DATEV-Produkte auf dem aktuellen Versionsstand sind, da veraltete Versionen Kompatibilitätsprobleme mit dem Portal verursachen können.
FAQ
Kann ein Arbeitnehmer DATEV Arbeitnehmer online auch ohne Smartphone nutzen?
Ja. Die Authentifizierung ist nicht zwingend an ein Smartphone gebunden. Alternativ zur DATEV SmartLogin-App kann eine DATEV-Smartcard mit Kartenlesegerät verwendet werden. Für Arbeitnehmer ohne Smartphone oder Smartcard sollte der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Steuerberater eine geeignete Alternative besprechen, da ohne funktionierenden Authentifizierungsweg kein Zugang zum Portal möglich ist.
Was passiert mit den Dokumenten, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?
Nach dem Ausscheiden bleibt der Zugang zu bereits bereitgestellten Dokumenten in der Regel für einen definierten Zeitraum erhalten, damit der ehemalige Mitarbeiter seine Unterlagen herunterladen kann. Der genaue Zeitraum hängt von der Konfiguration durch den Steuerberater ab. Anschließend wird der Zugang deaktiviert. Arbeitnehmer sollten daher wichtige Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen rechtzeitig lokal speichern.
Ist DATEV Arbeitnehmer online für Arbeitnehmer kostenlos?
Für Arbeitnehmer entstehen keine direkten Kosten. Das Portal wird vom Arbeitgeber oder dessen Steuerberater bereitgestellt und finanziert. Die Nutzung des Portals, das Abrufen von Dokumenten und die Registrierung sind für den Arbeitnehmer vollständig kostenlos. Kosten entstehen ausschließlich auf der Kanzlei- oder Arbeitgeberseite im Rahmen der DATEV-Lizenzgebühren.
Wie lange werden Dokumente in DATEV Arbeitnehmer online gespeichert?
Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und der Konfiguration durch den Steuerberater. In der Praxis werden Lohnabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen häufig für mehrere Jahre im Portal vorgehalten. Da dies variieren kann, empfiehlt es sich, wichtige Dokumente zusätzlich lokal zu sichern. Steuerlich relevante Unterlagen sollten mindestens vier Jahre aufbewahrt werden.
Was tun, wenn die Registrierungs-E-Mail nicht ankommt?
Zunächst sollte der Spam- oder Junk-Ordner des E-Mail-Postfachs geprüft werden, da automatisch generierte E-Mail-Einladungen dort häufig landen. Falls die E-Mail auch dort nicht vorhanden ist, muss der Arbeitgeber oder Steuerberater eine neue Einladung über das DATEV-System versenden. Dabei ist zu prüfen, ob die hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist. Einladungslinks sind zeitlich begrenzt gültig und müssen bei Ablauf erneuert werden.
Kann der Arbeitnehmer selbst Dokumente in das Portal hochladen?
Nein. DATEV Arbeitnehmer online ist als Einwegkanal konzipiert: Dokumente werden vom Steuerberater oder Arbeitgeber bereitgestellt und vom Arbeitnehmer abgerufen. Ein Upload von Dokumenten durch den Arbeitnehmer ist im Standard nicht vorgesehen. Für den bidirektionalen Dokumentenaustausch sind andere DATEV-Produkte oder ergänzende Kommunikationswege erforderlich.
Welche Dokumente können über DATEV Arbeitnehmer online bereitgestellt werden?
Über das Portal können alle lohnrelevanten Dokumente digital zugestellt werden. Dazu gehören monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen, jährliche Lohnsteuerbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise und weitere personalrelevante Mitteilungen. Der genaue Dokumentenumfang hängt davon ab, welche Dokumententypen der Steuerberater oder Arbeitgeber für die digitale Bereitstellung freigegeben hat.
Ist DATEV Arbeitnehmer online DSGVO-konform?
Ja. DATEV als deutsches Unternehmen und genossenschaftlich organisierter IT-Dienstleister für Steuerberater betreibt seine Rechenzentren ausschließlich in Deutschland und unterliegt deutschem sowie europäischem Datenschutzrecht. Die Datenverarbeitung über DATEV Arbeitnehmer online erfolgt auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen Steuerberater und DATEV. Personenbezogene Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer über die Datenverarbeitung informiert werden, wie es die DSGVO vorschreibt.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer sein Passwort oder seinen SmartLogin-Zugang verliert?
Bei Verlust des Zugangs kann der Arbeitnehmer über die DATEV-Kontoverwaltung unter meinDATEV.de eine Passwort-Zurücksetzung initiieren. Ist auch der SmartLogin-Zugang nicht mehr verfügbar, muss der Prozess über den Arbeitgeber oder Steuerberater neu angestoßen werden, der eine neue Registrierungseinladung ausstellt. Bei Verlust der Smartcard ist eine Sperrung und Neubeantragung über DATEV erforderlich. Es empfiehlt sich, Backup-Authentifizierungsmethoden einzurichten, solange der Zugang noch aktiv ist.
Kann DATEV Arbeitnehmer online auch für Minijobber und geringfügig Beschäftigte genutzt werden?
Grundsätzlich ja. Das Portal ist nicht auf bestimmte Beschäftigungsarten beschränkt. Auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte können Lohnabrechnungen digital bereitgestellt werden, sofern der Arbeitgeber dies einrichtet und der Arbeitnehmer eine gültige E-Mail-Adresse für die Registrierung besitzt. Gerade bei Arbeitnehmern mit kurzer Betriebszugehörigkeit sollte die Registrierung möglichst früh im Onboarding-Prozess angestoßen werden.
Put your SEO on autopilot — your first 3 articles free
Auto SEO scans your site, builds a content plan, and writes ranking-ready articles automatically. Start your $1 trial — the AI writes your first 3 the moment you begin. Cancel anytime during the trial.